18. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

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Der Rat der Europäischen Union hat am 19. Juli 2025 das 18. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Dieses war bereits im Juni vorbereitet worden, konnte aber aufgrund eines Vetos der Slowakei nicht verabschiedet werden. Die Slowakei forderte eine langjährige Ausnahme im Falle eines kompletten Gas-Importverbots aus Russland. Nach dem Zugeständnis, dass die Slowakei „keine schwerwiegenden wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen” bei einem Importstopp von russischem Gas zu befürchten habe, konnte die Blockade aufgehoben werden.

Laut Katja Kallas, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, handelt es sich um eines der stärksten Sanktionspakete. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Bereiche Energie, Finanzen, Schattenflotte, Ausfuhrbeschränkungen und -verbote sowie Umgehungsbekämpfung und sehen weitere umfangreiche Listungen vor. Zudem enthält das Paket auch neue Sanktionen gegen Belarus. Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

Neue Listungen

  • Aufnahme von 14 Personen und 41 Einrichtungen
  • Aufnahme von 105 weiteren Schiffen der Schattenflotte sowie Streichung von drei LNG-Tankern nach entsprechenden Verpflichtungen
  • Aufnahme von 22 weiteren Banken, einschließlich zwei chinesischer Finanzakteure
  • Aufnahme von vier russischen Unternehmen, in die der russische Direktinvestitionsfonds (RDIF) investiert hat


Neue Ausfuhrbeschränkungen und -verbote

  • Beschränkungen für zusätzliche Güter und Technologien (Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014), nämlich: sechs chemische Verbindungen, (zur Herstellung von Festkörpertreibstoffen), und zwei Arten von Computer Numerical Control (CNC)-Werkzeugmaschinen (zur Herstellung von Schlachtfeldausrüstung)
  • Ausfuhrverbote für bestimmte Maschinen und Geräte, wie Gasturbinen, (ii) bestimmte Chemikalien und (iii) bestimmte Metalle wie raffiniertes Kupfer und Waren aus Kupfer, Aluminium und Waren aus Aluminium sowie Waren aus Stahl und (iv) Kunststoffen
  • Auflistung von 26 Einrichtungen (Anhang IV)


Energiemaßnahmen

  • Herabsenkung der Ölpreisobergrenze:
    • Von 60 USD auf 47,6 USD ab dem 3. September 2025 (90 Tage Übergangszeitraum für bestehende Verträge)
    • Einführung eines automatischen und dynamischen Mechanismus, der zukünftig die Preisobergrenze für Rohöl festlegt (15 % unter dem durchschnittlichen Marktpreis für Ural-Rohöl)
  • Transaktionsverbot für Nord Stream 1 und 2:
    • EU-Betreiber dürfen keine Transaktionen wie die Fertigstellung, den Betrieb, die Wartung oder die Nutzung der Pipelines oder Teile davon durchführen, und
    • Kein Erdgas kaufen, das über eine der beiden Pipelines transportiert wurde
  • Kauf- und Einfuhrverbot für in einem Drittland gewonnene raffinierte Produkte aus russischem Rohöl:
    • Zur Umsetzung des Verbots wird die EU-Kommission Leitlinien zu Nachweispflichten und Ausnahmen veröffentlichen
    • Partnerländer, die Einfuhrverbote für russisches Öl und Erdölerzeugnisse verhängt haben, sind von diesem Verbot ausgenommen


Finanzmaßnahmen

  • Neben den oben aufgeführten Listungen im Finanzsektor gibt es ein neues Transaktionsverbot mit dem russischen Direktinvestitionsfonds (RDIF), seinen Tochtergesellschaften, bestimmten börsennotierten Einrichtungen, in die der RDIF investiert hat, und Finanzinstituten, die sie unterstützen


Umgehungsbekämpfung und Weiteres

  • Aufnahme der „Catch-all-Regelung“
  • Aufnahme von zusätzlichen Verfahrensgarantien gegen Schadenersatzansprüche und Schiedsverfahren, die von russischen Gläubigern eingeleitet werden


Belarus-Paket

  • Anpassung der belarussischen sektoralen Maßnahmen,
  • Aufnahme einer „Catch-all“-Bestimmung für Artikel mit fortschrittlicher Technologie,
  • Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Technologien nach Anhang Va, Anhang XVIII, Anhang XIVa und Anhang XIX,
  • Aufnahme eines belarussischen Unternehmens in Anhang V,
  • Vollständiges Transaktionsverbot für vier belarussische Banken,
  • Maßnahmen zum Schutz der Mitgliedstaaten vor Investor-Staat-Schiedsverfahren, und
  • Listung von 8 weiteren Unternehmen in die Sanktionsliste.