CBAM: Einigung über Vereinfachungen und öffentliche Konsultation der EU-Kommission
Rat und Europäisches Parlament haben sich am 18. Juni 2025 auf eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) verständigt. Die Einigung basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der Teil des Gesetzgebungspakets „Omnibus I“ ist. Ziel der Reform ist es, den regulatorischen Aufwand und die Kosten für europäische Unternehmen – insbesondere KMU – zu reduzieren, ohne die Klimaziele der CBAM-Verordnung zu gefährden. Die Reform soll weiterhin rund 99 % der mit CBAM-Waren verbundenen CO₂-Emissionen erfassen.
Kernpunkt der Einigung ist die Einführung einer vereinfachten De-minimis-Schwelle: Einführer, die weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren pro Jahr importieren, sollen künftig von den Meldepflichten befreit sein. Damit würden etwa 90 % der derzeitigen Anmeldepflichtigen – überwiegend kleine Unternehmen und Einzelimporteure – entlastet. Zudem wurden technische Vereinfachungen beim Zulassungsverfahren, der Emissionsberechnung und der Nachweispflicht über in Drittländern gezahlte CO₂-Preise beschlossen. Auch Regelungen zu Sanktionen und zur Finanzierung der zentralen CBAM-Plattform wurden konkretisiert.
Die vorläufige Einigung muss noch formell vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden; eine Verabschiedung des Rechtsakts wird für September 2025 erwartet.
Parallel dazu hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet. Diese bezieht sich auf eine mögliche Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs auf bestimmte nachgelagerte Produkte, um das Risiko der Carbon Leakage zu verringern – etwa wenn EU-Hersteller ihre Produktion ins Ausland verlagern oder Käufer auf Importe aus Ländern mit geringeren Klimastandards ausweichen. Zusätzlich sollen Anti-Umgehungsmaßnahmen eingeführt werden, die gezielt Praktiken unterbinden, mit denen die CBAM-Finanzpflicht ohne wirtschaftlich gerechtfertigten Grund umgangen wird. Unternehmen und Interessenträger sind eingeladen, sich aktiv an der Konsultation zu beteiligen, um ihre Perspektiven in den laufenden Prozess einzubringen. Eine Eingabe ist bis zum 26. August 2025 hier möglich: Extension of the scope of the carbon border adjustment mechanism to downstream products and anti-circumvention measures
Weiterführende Informationen: CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM): Rat und Parlament einig über Vereinfachung – Consilium