EU-Zwangsarbeitsarbeitsverordnung in Kraft

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Die EU-Zwangsarbeitsverordnung (EU) 2024/3015 ist am 12. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt erschienen und am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten. Durch diese Verordnung werden Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom EU-Markt verbannt. Den Wirtschaftsakteuren wird es künftig verboten, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Unionsmarkt in Verkehr zu bringen und bereitzustellen oder aus dem Unionsmarkt auszuführen. Die Unternehmen, die in der EU tätig sind oder in die EU verkaufen, müssen konkrete Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit in ihren Lieferketten aufzudecken und zu unterbinden. Die für die Unternehmen einschlägigen Bestimmungen gelten ab dem 14. Dezember 2027. Bis zum 14. Juni 2026 muss die EU-Kommission Leitlinien zur Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten zur Verfügung stellen.