Forced Labour Regulation im Rat angenommen

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Am 19. November hat der Rat offiziell die Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit angenommen. Durch die Verordnung wird das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Binnenmarkt der Union sowie die Ausfuhr von Produkten, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, untersagt. Dies stellt den abschließenden Schritt im Gesetzgebungsverfahren dar. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung wird in drei Jahren gelten.

Die Verordnung betrifft alle Produkte, unabhängig von Herkunft oder Sektor. Als Kernaspekte der Verordnung sind zu nennen:

  • Die Kommission wird eine Datenbank zu Sektoren und Produkten mit möglichen Risiken von Zwangsarbeit einrichten, um die zuständigen Behörden bei der Prüfung möglicher Verstöße gegen diese Verordnung zu unterstützen.
  • Basierend auf einer Risikoanalyse können die Kommission (bei Zwangsarbeit außerhalb der EU) oder die nationalen Behörden (bei Zwangsarbeit im Inland) Ermittlungen einleiten.
  • Die Kommission wird eine Datenbank mit Risikoprodukten bzw. -orten einrichten, um die nationalen Behörden bei der Bewertung von möglichen Verstößen der Verordnung zu unterstützen.
  • Informationsaustausch: Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen Informationen mit anderen Mitgliedstaaten teilen, wenn diese Verstöße bemerken.

Unternehmen, die den Sorgfaltspflichten nicht nachkommen werden mit einer Geldstrafe belegt. Die Regelungen diesbezüglich werden von den Mitgliedstaaten beschlossen. Die Hersteller der verbotenen Produkte werden verpflichtet, die Produkte vom EU-Markt zu nehmen. Die Produkte können jedoch unter Umständen wieder zugelassen werden, wenn die Zwangsarbeit aus der Lieferkette eliminiert wurde.