Geplante Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

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Die Bundesregierung hat Anfang Dezember den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Der Entwurf dient der Umsetzung der sogenannten Sanktionsstrafrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union). Das Ziel der Sanktionsstrafrecht-Richtlinie besteht darin, für eine wirksame Anwendung der Sanktionen zu sorgen, zur Integrität des Binnenmarkts beizutragen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit herzustellen. Hierzu sollen die strafrechtlichen Definitionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen EU-Sanktionen angeglichen werden. Zudem werde gewährleistet, dass Art und Umfang der Strafen für die Missachtung von Sanktionsverboten „unionsweit wirksam, abschreckend und angemessen sind“. Überdies würden Maßgaben für die Ermittlung und Strafverfolgung sanktionsstrafrechtlicher Taten vorgegeben. Über den weiteren Verlauf des Entwurfs halten wir Sie informiert.