Koalitionsvertrag – Außenwirtschaftliche Perspektive

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Nach mehrwöchigem Ringen steht der neue Koalitionsvertrag, der die Grundlage für das Regierungshandeln in der aktuellen Legislaturperiode bildet. Ergänzend zu den in den breit diskutierten Punkten sei auf einige Themen im Folgenden hingewiesen.
✔️ Handelspolitik
Ausdrücklich begrüßenswert ist das Ziel, die EU-Abkommen mit Mercosur und Mexiko zügig zu ratifizieren und neue Handelsabkommen voranzutreiben. In diesem Zuge muss aber darauf hingewiesen werden, dass auch die anderen EU-Staaten diese Abkommen ratifizieren müssen, bevor sie in Kraft treten können. Angesichts des Widerstands u.a. aus Frankreich bleibt der Ausgang daher weiterhin offen.
✔️ Reform der Einfuhrumsatzsteuer
Erfreulich in diesem Koalitionsvertrag ist, dass explizit das Ziel formuliert wurde, die Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell umstellen. Wir vertrauen darauf, dass die Politik ausreichend starke Impulse gibt, um nun endlich eine zeitnahe Umsetzung sicherzustellen.
✔️ Außenwirtschaftsgesetz
Der Koalitionsvertrag befasst sich dann in einem eigenen Absatz mit der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes, das schon die letzte Bundesregierung angegangen war. Begrüßenswert sind die geplanten beschleunigten und vereinfachten Verfahren. Inwiefern der im Vertrag postulierte Paradigmenwechsel eine Erleichterung für die Unternehmen darstellt, ist offen. Denn dieser Paradigmenwechsel sieht vor, dass anstelle von durchgängigen Prüfungen stichprobenartige Kontrollen eingeführt werden sollen. Angesichts der großen Bedeutung der Nullbescheide in der Vergangenheit, in denen Unternehmen bestrebt waren Rechtssicherheit zu erlangen, scheint, dass das BAFA eher von diesen entlastet wird. Auch bleibt abzuwarten, welche Änderungen noch mit einer AWG-Novelle einhergehen.
✔️ Abschaffung des LkSG
Die beabsichtigte Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist begrüßenswert. Dieses wird jedoch durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt, welches die Umsetzung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zur Grundlage haben wird. Die Hinweise auf eine bürokratiearme und vollzugsfreundliche Umsetzung stimmt aber optimistisch.
✔️ Bürokratieabbau
Insgesamt wird dem Bürokratieabbau viel Raum an verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrags eingeräumt. So soll ein zentrales digitales Bürokratieportal eingerichtet werden. Inwiefern dieses ein Mehr ist als eine E-Mail-Adresse beim Normenkontrollrat, bleibt abzuwarten. Es wurde auch ein 25-Prozent-Abbauziel von Bürokratiekosten für die Wirtschaft vereinbart, das mittels eines jährlichen Bürokratierückbaugesetzes erreicht werden soll.
Der vollständige Koalitionsvertrag steht hier zur Verfügung.