Maßnahmenpaket der Exportkreditgarantien des Bundes

VHE Admin · 

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Exportkreditgarantien beschlossen, das der Stärkung der exportierenden deutschen Unternehmen dient und auch besonderen Wünschen von VHE und BDEx Rechnung trägt. Hervorzuheben sind die Öffnung der Forfaitierungsgarantie auch für den Handel und die Schaffung des neuen Instrumentes „flex&cover“.

Die Forfaitierungsmöglichkeiten für hermesgedeckte Forderungen stellen einen wichtigen Baustein in der Finanzierung von Exportgeschäften dar. Denn mittels der Forfaitierung können neue Liquiditätsspielräume geschaffen werden. Seit vielen Jahren setzt sich der VHE gemeinsam mit dem BDEx dafür ein, dass der Bund eine Forfaitierungsgarantie anbietet, um die Refinanzierungsmöglichkeiten der Exporteure gerade bei kleineren Exportgeschäften zu stärken. Nachdem vor einigen Jahren nun der Bund die Forfaitierungsgarantie für die Industrie eingeführt hat, freuen wir uns sehr, dass dieses wichtige Instrument nunmehr auch für den Handel zur Verfügung steht. Unsere Argumente und unser Drängen haben sich somit ausgezahlt. Mit dieser Öffnung für den Handel sollen Handelsunternehmen mit vergleichbarer Produktnähe und Markterfahrung wie herstellende Unternehmen dieses neue Garantieinstrument nutzen können. Weiter hat die Bund beschlossen, die Deckungsquote bei der Forfaitierungsgarantie von bisher 80 Prozent auf 95 Prozent zu erhöhen. Auch können Exportunternehmen den anteiligen Forfaitierungskaufpreis bereits nach jeweiliger Lieferung oder Leistung und vor vollständiger Durchführung des Exportgeschäfts erhalten.

Neu ist auch die Einführung eines "flex&cover"-Ansatzes, der den "German Footprint" in den Vordergrund stellt und so den internationalen Geschäftsmodellen deutscher Unternehmen mit veränderter Wertschöpfungstiefe Rechnung trägt. Die Förderungswürdigkeit orientiert sich hier nicht mehr am einzeltransaktionsbezogenen Warenursprung, sondern am volkswirtschaftlichen Beitrag des Unternehmens. Diese Erweiterung des Förderansatzes begrüßen wir ausdrücklich und spiegelt sich auch in unseren Forderungen vor der letzten Bundestagswahl wider. Dieser Beitrag wird anhand der folgenden Aspekte evaluiert: Forschung und Entwicklung, Steuerpflicht, Investitionstätigkeit, Sitz der Zentrale, Beschäftigung, Ausbildung und Produktion. Bei Wahl dieses optionalen Modells entfällt die transaktionsbezogene Betrachtung des Warenursprungs für einen Zeitraum von drei Jahren. Es besteht eine Wahl zwischen flex&cover und dem bestehenden 49PLUS Modell entsprechend den Bedürfnissen des Exporteurs. „flex&cover“ geht einher mit einem vereinfachten Antragsprozess durch Wegfall der transaktionsbezogenen Nachweispflicht und auch reduzierter Prüfpflichten im Entschädigungsverfahren. Mit diesem neuen Instrument tragen die Exportkreditgarantien der Veränderung der international diversifizierten Wertschöpfungsketten Rechnung.

Weitere Verbesserungen betreffen die Shopping-Line-Deckung und die Erhöhung der Avalvolumen. Weiter werden, um das Antragsverfahren weiter zu beschleunigen, die internen Prozesse der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung vereinfacht. Der Bundesregierung und dem Mandatar sei an dieser Stell für diese wichtige und hilfreiche Weiterentwicklung des Instruments sowie für das Eingehen auch auf unsere Anregungen und Argumente gedankt.

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