Russland: 17. Sanktionspaket verabschiedet

VHE Admin · 

Am 20. Mai 2025 wurde das 17. Sanktionspaket im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mit der Verordnung (EU) 2025/932 wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren geändert. Mit der Verordnung (EU) 2025/964 wurde die Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands geändert.

Erweiterte Handels- und Ausfuhrverbote

Mit der Verordnung 2025/932 wurde die Liste der Personen und Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands unterstützen, um weitere 31 Einträge ergänzt. Dazu gehören neben russischen auch in Drittstaaten ansässige Unternehmen (darunter Unternehmen aus den VAE, Türkei und China), die durch ihre Geschäfte zur Umgehung bestehender Ausfuhrbeschränkungen beitragen, etwa im Bereich unbemannter Luftfahrzeuge oder Werkzeugmaschinen.

Zudem wurde die Liste der sanktionierten Güter und Technologien erneut ausgeweitet – insbesondere auf solche, die in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine bereits verwendet wurden oder zur Entwicklung militärischer Systeme dienen können. Dazu zählen Komponenten, Ersatzteile und spezialisierte Industrieprodukte aus verschiedenen Technologiebereichen.

Insbesondere wurden auch nochmal die Beschränkungen hinsichtlich der Dual-Use-Güter verstärkt. Hierzu zählen unter anderem auch chemische Grundstoffe.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufnahme von 189 neuen Schiffen in die sogenannte Schattenflotten-Liste. Diese Schiffe dürfen keine Häfen der EU mehr anlaufen und werden von zahlreichen Dienstleistungen ausgeschlossen, um den russischen Energieeinnahmen gezielt entgegenzuwirken.

Finanzielle und infrastrukturelle Sperren

Mit der Verordnung (EU) 2025/964 verschärft das Sanktionsregime gegen materielle Vermögenswerte, die im Kontext russischer destabilisierender Aktivitäten genutzt werden. Verboten sind künftig sämtliche Transaktionen mit bestimmten beweglichen und unbeweglichen Gütern – darunter Schiffe, Luftfahrzeuge, Immobilien, digitale Netzstrukturen sowie Häfen und Flughäfen –, wenn sie zur Förderung russischer Interessen beitragen oder von sanktionierten Personen kontrolliert werden.

Gleichzeitig wurden die Kriterien für Finanzsanktionen und Bereitstellungsverbote für wirtschaftliche Ressourcen an gelistete Akteure verschärft. Dies betrifft auch Einrichtungen außerhalb der EU, wenn sie als Unterstützer von Verstößen fungieren, etwa durch technische oder operative Hilfeleistung.

Ein weiterer Bereich betrifft die Informationssphäre: Mit der neuen Regelung werden Sendeverbote für bestimmte russische Medien in der EU verankert. Diese Maßnahme erfolgt als Reaktion auf gezielte Desinformationskampagnen im Rahmen hybrider Einflussnahme auf demokratische Prozesse innerhalb der Union. Das Sendeverbot umfasst dabei auch Online-Dienste, Plattformen und Influencer, sofern wirtschaftliche Interessen verfolgt werden.

Russia’s war of aggression against Ukraine: EU agrees 17th package of sanctions - Consilium