Forfaitierungsgarantie
Seit dem 1. Juli 2023 steht der Bundesregierung ein neues Instrument – die sog. Forfaitierungsgarantie – zur Verfügung. Damit reagiert der Bund darauf, dass das Angebot an Exportkreditgarantien im Small-Ticket-Bereich, also für Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. Euro, nicht ausreichend war. Grundsätzlich begrüßen wir das neue Instrument. Allerdings wird die Garantie ausschließlich für das produzierende Gewerbe bereitgestellt. Der Ausschluss des Handels ist nicht nachvollziehbar und verkennt damit auch die Funktion und Bedeutung des Handels für den Export der hiesigen Industrieproduktion.
Die Forfaitierungsgarantie ist eine langjährige Forderung des BDEx. Der BDEx hat dieses Thema während der Produktentwicklung begleitet und steht dazu im Austausch mit den entsprechenden Ressorts. Gegenüber den Ministerien setzt er sich auch weiterhin intensiv dafür ein, dass der Handel in den Anwendungsbereich einbezogen wird. So wurde dem BDEx seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits zugesichert, dass nach einer ersten Testphase eine Erweiterung des Anwenderkreises geprüft und hierzu das Gespräch mit ihm gesucht werden solle.
Die gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Forfaitierungsgarantie finden Sie hier.