VHE und WGA: Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz | 29.03.2023

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Nachdem der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz Ende 2022 beschlossen hatte, hat der Bundesrat dem Gesetz am 10. Februar 2023 seine Zustimmung versagt. Das Gesetz geht jetzt in das Vermittlungsfahren. Von einer baldigen Verabschiedung in wenig geänderter Form ist gleichwohl angesichts der notwendigen Umsetzung von EU-Recht auszugehen.

Mit dem Gesetz sollen Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten dazu verpflichtet werden, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Für kleinere Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern soll noch eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 gelten.

Es stellen sich zahlreiche praktische Fragen: Wie müssen die internen Hinweisgebersysteme aussehen? Welche organisatorischen Konsequenzen ergeben sich daraus? Wie müssen Unternehmen auf eventuelle Hinweise reagieren? Welche rechtlichen Risiken sollten Unternehmen kennen? Welche Auslagerungsmöglichkeiten gibt es und welche Verknüpfungsmöglichkeiten bestehen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Zu diesen und anderen Fragen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz bieten der VHE und die Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel Hamburg e.V. (WGA) gemeinsam mit Taylor Wessing am 29. März 2023 von 11:00 bis 12:30 Uhr ein Webinar an. Das Webinar ist für VHE- und WGA-Mitglieder kostenfrei.