Verschärfung der US-Reexportkontrolle
Das US-Handelsministerium (Department of Commerce), genauer das Bureau of Industry and Security (BIS) hat Ende September 2025
Eine Interim Final Rule (IFR) veröffentlicht, die die Entity List und die Military End-User (MEU)-Liste neu gefasst.
Die Entity List und die MEU List schreiben strenge Exportlizenzanforderungen für Unternehmen vor, die im Verdacht stehen, Aktivitäten zu unterstützen, die gegen US-Sicherheits- oder Außenpolitikinteressen verstoßen oder militärische Nutzung ermöglichen könnten. In der Regel werden Lizenzen für diese Unternehmen abgelehnt, Exporteure können aber Ausnahmen beantragen.
Bislang galten die Exportrestriktionen nur für Unternehmen, die ausdrücklich namentlich auf einer der Listen aufgeführt waren. Gesellschaften mit Beteiligungs- oder Eigentumsverhältnissen zu diesen Firmen blieben in vielen Fällen unberührt, sofern sie nicht separat gelistet waren. Dies ändert sich nun:
In dieser Regelung (IFR) ändert das Bureau of Industry and Security (BIS) die Export Administration Regulations (EAR), um Bedenken hinsichtlich der Umleitung von Gütern durch Unternehmen auf der Entity List und bestimmte andere eingeschränkte Endnutzer auszuräumen. Gemäß dieser IFR unterliegt jedes Unternehmen, das zu mindestens 50 Prozent einem oder mehreren Unternehmen auf der Entity List gehört, automatisch den Beschränkungen der Entity List. Damit wird verhindert, dass Tochtergesellschaften oder andere verbundene Unternehmen die bestehenden US-Exportkontrollen umgehen können. Mit dieser Erweiterung will die US-Regierung auf die zunehmende Komplexität globaler Unternehmensstrukturen reagieren.
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