CBAM: EU-Kommission konkretisiert Umsetzung mit neuen Leitfäden – Neue Information zur Verifizierung und Akkreditierung von CBAM-Prüfstellen

Worum geht es?

Die Europäische Kommission hat am 14. August 2026 zehn Leitfäden zur Umsetzung des CBAM in der Regelphase veröffentlicht. Sie konkretisieren, wie eingebettete Emissionen berechnet, dokumentiert und für die spätere Verifizierung nachgewiesen werden sollen. Das Paket umfasst vier allgemeine und sechs sektorale Leitfäden für Zement, Wasserstoff, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium und Strom. (Taxation and Customs Union)
Besonders relevant sind Leitfaden Nr. 3 zur Berechnung der eingebetteten Emissionen und Leitfaden Nr. 4 zur Berücksichtigung der kostenlosen Zuteilung. Während in der Übergangsphase lediglich Emissionen gemeldet wurden, geht es in der Regelphase erstmals um die daraus folgende finanzielle Belastung. Leitfaden Nr. 3 beschreibt, wie die eingebetteten Emissionen ermittelt werden; Nr. 4 erläutert, wie die noch bestehende kostenlose Zuteilung im EU-Emissionshandel bei der Zahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate berücksichtigt wird. Zusammen bilden beide Leitfäden damit einen wesentlichen Baustein für die spätere Kostenberechnung.
Besonders praxisnah sind zudem die sechs sektoralen Leitfäden. Sie beschreiben die jeweiligen Produktionsprozesse, Wertschöpfungsketten und Anforderungen an das Emissionsmonitoring und enthalten konkrete Anwendungs- und Rechenbeispiele. Für Importeure sind sie deshalb auch ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten.
Neu hinzugekommen ist am 24. August 2026 eine weitere wichtige Veröffentlichung: Die Kommission hat Leitlinien zur Verifizierung und Akkreditierung von CBAM-Prüfstellen vorgelegt. Damit wird nun auch die Prüfseite der Umsetzung konkreter. Tatsächliche Emissionswerte müssen von unabhängigen, in der EU akkreditierten CBAM-Prüfstellen verifiziert werden. Die ersten akkreditierten Prüfstellen werden nach Angaben der Kommission für September 2026 erwartet. (Taxation and Customs Union)
Für die Unternehmen ist das relevant, weil damit die gesamte Kette zunehmend greifbar wird: Drittlandshersteller ermitteln die Emissionen, Prüfstellen verifizieren die Daten und der CBAM-Anmelder verwendet die verifizierten Werte für seine Erklärung. Die Verifizierung erfolgt dabei auf Ebene der Anlage, in der die CBAM-Waren produziert werden.
Wer ist betroffen?
Für Groß- und Außenhändler sind die neuen Veröffentlichungen vor allem dann relevant, wenn sie CBAM-pflichtige Waren aus Drittstaaten importieren und als zugelassene CBAM-Anmelder für die entsprechenden Angaben und später auch für die Zertifikatsabgabe verantwortlich sind.
Die entscheidenden Emissionsdaten entstehen dabei häufig nicht beim Importeur, sondern beim ausländischen Hersteller. Dieser muss die relevanten Daten nach Anlage, Produktionsprozess und Ware ermitteln und dem Importeur zur Verfügung stellen. Mit den neuen Leitfäden wird nun deutlich konkreter, welche Qualität diese Daten haben müssen und wie sie später verifiziert werden. Für die Lieferantenkommunikation sind die sektoralen Leitfäden deshalb besonders hilfreich. Unternehmen können ihren Drittlands-Lieferanten den jeweils passenden Leitfaden an die Hand geben und frühzeitig klären, welche Daten benötigt werden. Das ist gerade für Groß- und Außenhändler wichtig, die mit zahlreichen internationalen Lieferanten arbeiten. Die neue Verifizierungsleitlinie bringt zudem eine weitere praktische Frage auf die Tagesordnung: Ist für die jeweilige Lieferkette rechtzeitig eine geeignete akkreditierte Prüfstelle verfügbar und sind die beim Hersteller erhobenen Daten so dokumentiert, dass sie einer Prüfung standhalten? Nach dem von der Kommission veröffentlichten Zeitplan sollen erste Prüfungen bereits ab September 2026 beginnen; die ersten Verifizierungsberichte können ab Januar 2027 erstellt werden.
Was ist jetzt zu tun? / Einschätzung des BGA
Importierende Unternehmen sollten die neuen Veröffentlichungen jetzt vor allem als Arbeitsgrundlage für ihre Lieferanten- und Datenprozesse nutzen. Konkret empfiehlt es sich,

  • die für das eigene Unternehmen relevanten CBAM-Waren und Lieferanten zu identifizieren,
  • den passenden sektoralen Leitfaden an die jeweiligen Drittlands-Lieferanten weiterzugeben,
  • die erforderlichen Emissionsdaten und Nachweise frühzeitig abzufragen,
  • die Datenerhebung und Dokumentation an den von der Kommission beschriebenen Methoden auszurichten und
  • die künftige Verifizierung der Daten bereits bei der Lieferantenkommunikation mitzudenken.

Dabei sollte nicht erst auf die erste CBAM-Erklärung gewartet werden. 2026 ist das Jahr der Datenerhebung und des Aufbaus belastbarer Prozesse. Die erste CBAM-Erklärung für die Einfuhren des Jahres 2026 ist bis zum 30. September 2027 einzureichen; dann sind auch die entsprechenden Zertifikate abzugeben.
Aus Sicht des BGA sind die Veröffentlichungen der Kommission nützlich und hilfreich, weil sie die praktische Umsetzung des CBAM deutlich konkreter machen. Insbesondere die sektoralen Leitfäden mit ihren Beispielen sowie die nun ergänzte Verifizierungsleitlinie geben Unternehmen eine bessere Vorstellung davon, welche Daten von ihren Lieferanten benötigt werden und was später bei der Prüfung auf sie zukommt.
Allerdings kommen die Informationen aus Sicht des BGA sehr spät. Unternehmen befinden sich bereits in der Regelphase und müssen für das Importjahr 2026 Daten erheben. Umso wichtiger ist es, dass die neuen Vorgaben jetzt schnell in die betriebliche Praxis übersetzt werden können. Hinzu kommt, dass die am 14. August veröffentlichten zehn Leitfäden derzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar sind. Die Kommission kündigt weitere Sprachfassungen an. Wichtig ist zudem: Die Leitfäden schaffen kein neues Recht, sondern erläutern die Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens. Maßgeblich bleiben die CBAM-Verordnung sowie die dazugehörigen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte. Die Leitfäden sind dennoch eine wichtige praktische Orientierung dafür, wie die Kommission die Anforderungen versteht.
Der BGA wird die weitere Entwicklung eng begleiten und seine Mitgliedsverbände und Unternehmen auch hierzu weiter informieren.
Weiterführende Informationen
Die Europäische Kommission bündelt die Rechtsakte, Leitfäden, Standardwerte, Benchmarks und weitere technische Informationen auf ihrer zentralen CBAM-Seite:
CBAM – Rechtsvorschriften und Leitlinien der Europäischen Kommission
Die aktuelle Seite zur CBAM-Verifizierung und Akkreditierung mit der neuen Veröffentlichung vom 24. August ist ebenfalls verfügbar:
CBAM – Verifizierung von Emissionen