EU-Kommission legt Entwurf für europaweite „EU Inc.“ vor – neues Gesellschaftsrecht geplant

Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 einen Verordnungsentwurf zur Einführung einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform („EU Inc.“) veröffentlicht. Ziel ist die Schaffung eines optionalen „28. Regimes“ neben den bestehenden nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen, das insbesondere das Wachstum von Unternehmen im Binnenmarkt erleichtern soll.

Die EU Inc. soll als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung ausgestaltet werden und vollständig digital gegründet werden können. Eine Gründung wäre über ein einheitliches EU-Onlineformular innerhalb von 48 Stunden möglich, ohne MindeststammkapitalStandardisierte Satzungen sowie eine zentrale Datenübermittlung („Once only“-Prinzip) sollen Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren und Behördenprozesse automatisieren.

Ein zentrales Ziel des Entwurfs ist die erleichterte Expansion innerhalb der EU: Zweigniederlassungen sollen europaweit über ein einheitliches Onlineverfahren, innerhalb von 48 Stunden und mit maximal 100 Euro Gebühren eingetragen werden können. Nationale Zusatzanforderungen wie notarielle Beurkundungen oder Übersetzungspflichten sollen entfallen.

Rechtlich kombiniert die EU Inc. einheitlich geregeltes europäisches Gesellschaftsrecht (u. a. Gründung, Struktur, Kapital) mit der Anwendung nationalen Rechts in Bereichen wie Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Im Insolvenzrecht ist zusätzlich ein spezielles, EU-weites vereinfachtes Abwicklungsverfahren vorgesehen, das insbesondere für Start-ups konzipiert ist.

Die Kommission strebt eine Einigung im Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 an. Erste Gründungen könnten bereits 2027 möglich sein. Obwohl die Rechtsform insbesondere auf Start-ups ausgerichtet ist, soll sie grundsätzlich allen Unternehmen im Binnenmarkt offenstehen.

Weiterführende Informationen: Vorschlag für EU-weites Gesellschaftsrecht