Europaweite Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts

Die Bundesregierung hat am 4. November 2025 den Gesetzentwurf „zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ (21/2508) vorgelegt. Er dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024. Die Richtlinie bezweckt die europaweite Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts, um eine effiziente und einheitliche Sanktionsdurchsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten zu befördern.

Der Vorschlag sollte noch in der gleichen Woche ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Der BDEx hatte sich im Rahmen der seinerzeitigen Verbändeanhörung eingebracht, aber keine Änderungsvorschläge gemacht, da die EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt wurden. Der Gesetzentwurf rundet die bisherige Sanktionspolitik entsprechend ab.

Zum Gesetzesentwurf: Deutscher Bundestag Drucksache 21/2508 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union