Kunststoffverpackungsteuer ab 01.07.2027 geplant

Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht eine neue Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen vor (siehe Anlage). Besteuert werden sollen Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mindestens 5 %. Bemessungsgrundlage soll das enthaltene Kunststoffgewicht sein; der Steuersatz soll 550 € je t Kunststoff betragen. Die Steuer entsteht insbesondere bei der Herstellung („Gewinnung“) in Deutschland, beim gewerblichen Bezug aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie bei der Einfuhr. Unternehmen müssen hierfür Anzeige- und Steueranmeldepflichten gegenüber dem Zoll erfüllen.

Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff ist eine anteilige Steuerentlastung vorgesehen. Diese soll jedoch erst anwendbar werden, wenn die Voraussetzungen und Nachweise durch eine gesonderte Rechtsverordnung geregelt sind. Ebenfalls entlastet werden könnten bereits versteuerte Verpackungen, die anschließend in andere EU-Mitgliedstaaten geliefert oder ausgeführt werden. Das Gesetz soll am 01.01.2027 in Kraft treten; die Steuer soll für Steuerentstehungstatbestände ab 01.07.2027 gelten.

Diese Regelung soll offenbar über einen Änderungsantrag in das laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden. Eine vorherige Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesministerien und eine Befassung des Bundeskabinetts mit dem konkreten Regelungsvorschlag seien demnach nicht vorgesehen.

Bereits im Vorfeld haben sich verschiedene Verbände zu einer Verbändeallianz zusammengeschlossen und gegenüber der Politik für ein geordnetes und transparentes Rechtsetzungsverfahren eingesetzt. In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundeskanzleramt werden eine angemessene Prüfung der Folgen der geplanten Regelung sowie eine ordnungsgemäße Beteiligung der zuständigen Institutionen und Gremien gefordert.