Nationale Durchführungsregelung zur EUDR

Ab dem 30. Dezember 2026 (für kleine und Kleinstunternehmen ab 30. Juni 2027) kommt die Verordnung (EU) 2023/1115 „Entwaldungsverordnung“ (EUDR) zur Anwendung. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf „Entwaldungsfreie-Produkte-VO-DurchführungsG“, BR-Drucksache 21/8278 vom 30.09.2026 vorgelegt, der neben anderen umweltrechtlichen Umsetzungsregelungen auch die Vorschriften zur nationalen Durchführung der EUDR enthält. Das Gesetz soll zum 30. Dezember 2026 zeitgleich mit dem ersten Anwendungsdatum der EUDR in Kraft treten. Festgelegt werden insbesondere die für die Durchführung zuständigen Behörden und deren Befugnisse, Regelungen zur Durchführung der Überwachung und Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die EUDR.

Im Einzelnen sieht die Regelung eine prozentual festgelegte Kontrolldichte für Marktteilnehmer und Händler vor. Ferner erhalten die Behörden bei hinreichendem Tatverdacht von Verstößen gegen die EUDR ein breites Arsenal von Befugnissen, u.a. vorläufige Sicherstellung und vorübergehende Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Bereitstellens auf dem Markt und der Ausfuhr von relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen. Die Überwachungsvorschriften beinhalten Betretungs- und Durchsuchungsbefugnisse, Einsichtsrechte in Datenträger und Unterlagen sowie Beprobungsbefugnisse. Ein Verstoß gegen Art. 3 EUDR (Inverkehrbringen / Marktbereitstellung relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann, wenn diese entwaldungsfrei sind, im Ursprung rechtskonform hergestellt wurden und eine Sorgfaltserklärung vorliegt) ist Straftatbestand. Verstöße bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten oder der Erstellung und Übermittlung von Sorgfaltspflichterklärungen sind als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltet und bußgeldbewehrt bis 100.000 €. In bestimmten Fällen ist auch eine Geldbuße in Höhe von bis zu 4% des Gesamtumsatzes möglich. Der Bundesrat hat zu verschiedenen Punkten des Gesetzes bereits Gegenvorstellungen geäußert, die ebenfalls in der Bundesratsdrucksache wiedergegeben sind.