USA: Eingabe des BGA beim USTR zur Section 301 Untersuchung
Der BGA hat eine Stellungnahme beim US-Handelsbeauftragten (USTR) im Rahmen der laufenden Untersuchung nach Section 301 („Structural Excess Capacity“) eingereicht. Am 11. März 2026 hatte der US-Handelsbeauftragte Greer die Einleitung entsprechender Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act of 1974 angekündigt. Ziel dieser Untersuchungen ist die Überprüfung vermeintlich unfairer Handelspraktiken von Partnerländern. Im Fokus stehen dabei insbesondere industrielle Überkapazitäten. Laut der Veröffentlichung im Federal Register konzentrieren sich die Untersuchungen auf Volkswirtschaften, die strukturelle Überkapazitäten und Überproduktion in verschiedenen Fertigungssektoren aufweisen. Als Indikatoren werden unter anderem große oder anhaltende Handelsüberschüsse sowie ungenutzte oder nicht ausgelastete Produktionskapazitäten herangezogen. Insgesamt ist es das Ziel der US-Administration, mit u.a. diesem Instrument das Zollniveau, das zuletzt unter den IEEPA-Zöllen galt, bis August 2026 wiederherstellen. In der Eingabe erkennt der BGA an, dass die Auseinandersetzung mit Überkapazitäten ein zentrales handelspolitisches Anliegen ist. Zugleich warnt unser Spitzenverband vor einer undifferenzierten Anwendung der zugrunde gelegten Kriterien. Insbesondere Handelsüberschüsse und eine temporär niedrige Kapazitätsauslastung sind keine verlässlichen Indikatoren für strukturelle Überkapazitäten. Vielmehr spiegeln diese häufig internationale Wettbewerbsfähigkeit, Spezialisierung sowie konjunkturelle Schwankungen wider. Die Europäische Union und Deutschland sollten daher nicht als Volkswirtschaften eingeordnet werden, die systematisch Überkapazitäten erzeugen. Ihre industrielle Stärke basiert auf marktwirtschaftlichen Strukturen, hoher Innovationskraft und eng verflochtenen globalen Wertschöpfungsketten – nicht auf verzerrenden staatlichen Eingriffen. Zwar bestehen Handelsungleichgewichte zwischen der EU und den USA, diese allein sind jedoch kein Beleg für unfaire Handelspraktiken. Außenhandel ist kein Nullsummenspiel: Defizitländer profitieren von günstigen Importen und Kapitalzuflüssen, während Überschussländer reale Güter liefern und im Gegenzug Forderungen aufbauen. Zudem greift eine isolierte Betrachtung des Warenhandels zu kurz. Die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen umfassen in erheblichem Maße auch den Dienstleistungshandel. Hier erzielen die Vereinigten Staaten gegenüber Deutschland und der Europäischen Union deutliche Überschüsse, insbesondere in den Bereichen digitale Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und Lizenzen. Eine Gesamtbetrachtung ist daher unerlässlich, um die tatsächliche wirtschaftliche Verflechtung angemessen abzubilden. Auch die Fokussierung auf bilaterale Handelsungleichgewichte ist problematisch, da sie die Realität globaler Wertschöpfungsketten verzerrt. Produktionsprozesse sind international fragmentiert, und Exporte enthalten vielfach erhebliche Vorleistungen aus Drittstaaten. Einseitige handelspolitische Maßnahmen der USA – insbesondere Zölle gegenüber der EU – bergen erhebliche Risiken für die eng verflochtenen transatlantischen Lieferketten und könnten Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks belasten. Darüber hinaus würden sie die Zielsetzung der Untersuchung konterkarieren, da sie marktwirtschaftlich organisierte Partner einbeziehen, anstatt gezielt gegen tatsächlich verzerrende Praktiken vorzugehen.
