USA: EU-Institutionen einigen sich auf Umsetzung des „Turnberry Abkommens“

Am 19. Mai einigten sich das Europaparlament, der Rat und die Kommission auf die legislative Umsetzung des „Turnberry Abkommens“, das im Juli 2025 zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump vereinbart wurde. Mit der Einigung im Trilog knüpft die EU die Anwendung des Abkommens jedoch an strenge Schutz- und Überprüfungsklauseln. Die vereinbarten Sunrise-, Suspension- und Sunset-Klauseln sollen sicherstellen, dass Zollvorteile für die USA nur gelten, solange Washington seine Verpflichtungen einhält und keine zusätzlichen Strafzölle verhängt. Die EU-Kommission rechnet damit, dass das Abkommen in den nächsten Wochen offiziell von Parlament und Rat bestätigt werden und dann zügig in Kraft treten kann.

Besonders relevant ist die Einigung der EU-Institutionen für den aktuellen US-Übergangszollsatz von 10 %, den Trump nach dem Urteil des US-Supreme-Court im Februar 2026 als temporären Ersatzzoll eingeführt hatte. Dieser Zusatzzollsatz gilt offiziell nur für 150 Tage und läuft nach aktuellem Stand am 24. Juli 2026 aus. Spätestens bis dahin müsste die US-Administration entweder eine neue rechtliche Grundlage für Zölle schaffen oder einen neuen Zollsatz beschließen. Für die EU ist der Übergangszollsatz von 10 % teils problematisch, da dieser additiv zum Meistbegünstigungszollsatz ist und einige europäische Produkte nun auf einen Zollsatz von mehr als 15 % kommen.

Der politische Druck aus Washington hatte sich zuletzt deutlich verschärft. Präsident Trump forderte, dass die EU ihre Verpflichtungen aus dem Turnberry-Abkommen bis spätestens 4. Juli 2026 vollständig umsetzt. Andernfalls drohten „deutlich höhere“ Zölle, insbesondere auf europäische Autos und Nutzfahrzeuge. Trump hatte zuletzt konkret mit einer Erhöhung der US-Autozölle auf bis zu 25 % gedroht und wirft der EU vor, ihre Zusagen nicht ausreichend schnell umzusetzen.