Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Zum 1. November 2025 ist die 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft getreten. Aufgenommen sind dort Straf- und Bußgeldvorschriften für bestimmte Verstöße gegen EU-Sanktionsvorschriften gegenüber Russland und Belarus, für die bisher keine einschlägigen Straf- oder Bußgeldbestimmungen im Außenwirtschaftsgesetz bestanden. Ferner werden die Bußgeldbestimmungen der AWV um Verstöße ergänzt, die sich auf das Erfüllungsverbot von Verträgen im Zusammenhang mit Restriktionen gegen den Iran beziehen; diese waren durch Verordnung (EU)2023/1529 wegen Unterstützung russischer Aktivitäten eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV), berücksichtigt wurden in 2024 beschlossene Änderungen des Wassenaar-Abkommens für konventionelle Rüstungsgüter.
