Austausch im BMF: Aktueller Stand zu Zollgebühr und Handling Fee

Der BGA hat am 4. Februar an einem weiteren Austausch im Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Thema E-Commerce im Rahmen der UZK-Reform teilgenommen. Neben einem kurzen Update zum Stand der Reform wurden insbesondere die ab Juli bzw. ab November geplanten neuen Gebühren für Sendungen unter 150 Euro diskutiert. Zentrale Umsetzungsfragen bleiben jedoch weitgehend ungeklärt.

Worum geht es?

Nachdem das Europäische Parlament und der Rat ihre jeweiligen Verhandlungspositionen festgelegt haben, haben bereits im vergangenen Jahr die Trilogverhandlungen zur Überarbeitung des UZK-Verordnungstextes begonnen. Derzeit versuchen die beteiligten Institutionen, sich in den verschiedenen Themenfeldern auf eine Position zu einigen.

Der von der Reform zeitlich vorgezogene Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen. Gleichzeitig soll eine Zollgebühr in Höhe von 3 Euro für Sendungen bis 150 Euro eingeführt werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Nach aktuellem Stand sollen die 3 Euro pro Warentarifnummer innerhalb einer Sendung erhoben werden.

Rat und Kommission arbeiten derzeit noch an der konkreten Ausgestaltung. Das BMF konnte daher keine weitergehenden Details nennen. Insbesondere offen sind weiterhin Fragen zur praktischen Umsetzung, etwa zur Entstehung der Zollschuld, zur Zollschuldnerschaft, zur Vertretungsmacht, zu Erstattungsmöglichkeiten bei Reklamationen sowie zu Präferenzregelungen. Das BMF wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl Unternehmen als auch Zollbehörden umfangreiche Prozess- und IT-Anpassungen vornehmen müssen und daher zeitnah Klarheit erforderlich ist. In den Verhandlungen ist erst ab Mitte Februar mit weiteren Fortschritten zu rechnen.

Zusätzlich ist ab November 2026 die Einführung einer sogenannten Handling Fee geplant. Diese soll die steigenden Kosten der Zollbehörden infolge stark wachsender Paketmengen ausgleichen. Während einzelne Mitgliedstaaten (u. a. Italien, Österreich und Rumänien) nationale Lösungen prüfen oder an der Umsetzung arbeiten, hält Deutschland an der Position fest, dass ausschließlich eine unionsweite Regelung sinnvoll ist. Nationale Alleingänge werden abgelehnt. Nach aktuellem Stand wird Deutschland daher keine eigene Handling Fee einführen. Man behält sich aber eine Einführung vor, sollte es zu starken Umlenkeffekten kommen und die deutsche Infrastruktur erheblich belastet werden.

Wer ist betroffen?
Von der Zollgebühr in Höhe von 3 Euro sowie von der geplanten Handling Fee sind zunächst ausschließlich Unternehmen des Online-Handels im B2C-Bereich betroffen.

BGA-Position
Der BGA hat sich stets dafür eingesetzt, dass ein Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze nur erfolgen darf, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind (u.a. eine ausreichende Vorbereitung der Zollbehörden, funktionierende IT-Strukturen, die Klärung aller Umsetzungsfragen sowie ausreichend Zeit für die praktische Umsetzung in Unternehmen und Verwaltung).

Zudem hat der BGA wiederholt die grundsätzliche Sinnhaftigkeit sowohl des anfallenden Zolls als auch einer zusätzlichen Gebühr hinterfragt. Auch bei Mehrkosten von wenigen Euro bleiben die betroffenen Produkte preislich attraktiv und werden Verbraucher voraussichtlich nicht abschrecken. Die derzeitige Situation, in der zentrale Anwendungs- und Umsetzungsfragen weiterhin offen sind, muss daher dringend und zeitnah geklärt werden.