Weitere Vorgaben des AI-Acts traten am 2. August 2026 in Kraft
Zum 2. August 2026 wurde ein weiterer wichtiger Anwendungszeitpunkt des EU AI-Acts erreicht. Ab diesem Datum gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme, das AI-Office übernimmt seine Aufsicht über General-Purpose-AI-Modelle (GPAI), und die im AI-Omnibus enthaltenen Änderungen zu den Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme werden wirksam.
Neue Transparenzpflichten nach Artikel 50 AI-Act
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 AI-Act unter anderem für KI-Systeme, die direkt mit Personen interagieren (z. B. Chatbots), für Systeme zur Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierung sowie für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, ein-schließlich bestimmter Deepfakes und synthetischer Inhalte. Zur Unterstützung der Umsetzung hat die Europäische Kommission Leitlinien (abrufbar hier) zu den Transparenzpflichten veröffentlicht.
Für Anbieter generativer KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, sieht der AI-Omnibus eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für die Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 Absatz 2 vor.
AI-Office übernimmt Aufsicht über General-Purpose-AI-Modelle
Ebenfalls ab dem 2. August 2026 nimmt das AI-Office seine umfassenden Aufsichtsbefugnisse für General-Purpose-AI-Modelle wahr. Es überwacht die Einhaltung der Vorgaben, bearbeitet Meldungen und koordiniert die Durchsetzung des AI-Acts auf EU-Ebene.
Anbieter solcher Modelle sind verpflichtet, mögliche systemische Risiken zu bewerten und zu minimieren. Das AI-Office kann hierzu Risikominderungsmaßnahmen anordnen, in schwerwiegenden Fällen die Marktbereitstellung untersagen sowie Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
AI-Omnibus verschiebt Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme
Mit der Veröffentlichung der AI-Omnibus-Verordnung im Amtsblatt wurden zudem die Anwendungsfristen für die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme verschoben. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) gelten die Anforderungen nun ab dem 2. Dezember 2027, für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte integriert sind (Anhang I), ab dem 2. August 2028.
